Netzwerk Spiel/Kultur Prenzlauer Berg e.V.


Vorstand / Besondere Vertreter

Vorstand

  • Dr. Meta Sell
  • Michael "Mike" Weimann
  • Egbert Koppe


Besondere Vertreter
nach §30 BGB


Sie erreichen uns am besten per E-Mail über unsere Geschäftsstelle.

Tätigkeitsfelder

Der Verein Netzwerk Spiel/Kultur Prenzlauer Berg e.V. ist öffentlich anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und engagiert sich dort, indem er Einrichtungen in den folgenden Bereichen aufbaut, betreibt, weiterentwickelt und vernetzt:

Kinder- und Jugendarbeit (§11 SGB VIII KJHG),
Kindertagesbetreuung (§§22 ff. SGB VIII KJHG)
Schule

Der Verein bietet dafür folgendes an:

  • Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Freizeit- und Erlebnispädagogik
  • Kinder- und Jugendkulturarbeit / Kulturpädagogik
  • Politische und ökologische Bildung
  • Integration von Benachteiligten
  • Kleinkindpädagogik (Kita / Hort)
  • Schulische Bildung
  • Außerschulische Kinder- und Jugendbildung
  • Arbeit mit Multiplikatoren der Jugendhilfe

Der Verein verknüpft die Kinder- und Jugendarbeit dabei mit Gemeinwesenarbeit und Kulturarbeit.

Satzung

Satzung des Vereins "Netzwerk Spiel/Kultur Prenzlauer Berg"

1. Name, Sitz, Geschäftsjahr
1.1. Der Verein trägt den Namen "Netzwerk Spiel/Kultur Prenzlauer Berg". Die Gründungssatzung wurde am 1.6.1990 errichtet.
1.2. Er hat seinen Sitz in Berlin.
1.3. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.
1.4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Zweck und Ziele des Vereins
2.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2.2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung.
2.3. Der Verein fördert und entwickelt Initiativen und Projekte zur Verbesserung der Spiel- und Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen in der Vielfalt ihrer vernetzten Lebenswelten. Er fördert Orte selbstbestimmten Handelns und freier Entwicklung der Kinder und Jugendlichen in ihrer ganzen Vielfalt. Er fördert die Vernetzung von Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit und verfolgt einen generationsübergreifenden Ansatz. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von

  • Kindertagesstätten gem. §§ 22 ff SGB VIII,
  • Schulhorten gem. § 24 Abs. 4 SGB VIII,
  • Einrichtungen der offenen Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII (z.B. Abenteuerspielplätze, Jugendfarmen, Jugendclubs),
  • Ersatzschulen gem. Art. 7 Abs. 4 GG.

3. Mitgliedschaft
3.1. Mitglieder können alle natürlichen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
3.2. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
3.3. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod.
3.4. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Der Ausschluss kann nur aus einem wichtigen Grund, beispielsweise vereinsschädigendes Verhalten, angestrengt werden. Vor dem Ausschluss ist das Vereinsmitglied anzuhören.

4. Mitgliedsbeiträge
4.1. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.

5. Vereinsorgane
5.1. Mitgliederversammlung
5.2. Vorstand
5.3. Geschäftsführer (besondere Vertreter gem. § 30 BGB)

6. Mitgliederversammlung
6.1. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich vom Vorstand einberufen.
6.2. Hierzu wird mindestens zwei Wochen vorher schriftlich eingeladen.
6.3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn der Vorstand dies beschließt oder wenn es von 1/4 der Mitglieder unter Angabe des Grundes schriftlich gefordert wird.
6.4. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/4 der Mitglieder anwesend sind.
6.5. Jedes Mitglied hat auf der Mitgliederversammlung eine Stimme. Beschlüsse werden mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
6.6. Bei Satzungsänderungen ist eine 3/4 Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder erforderlich.
6.7. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von mindestens zwei von der Versammlung zu bestimmenden Personen zu unterzeichnen ist.
6.8. Die Mitgliederversammlung wählt und entlastet den Vorstand. Sie entscheidet über Satzungsänderungen und Ausschlüsse von Mitgliedern, sowie über die Abberufung von Vorstandsmitgliedern.

7. Vorstand
7.1. Der Vorstand besteht aus drei oder fünf Mitgliedern.
7.2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
7.3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
7.4. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er gibt sich eine eigene Geschäftsordnung.
7.5. Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlung vor und beruft sie ein.
7.6. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und kann für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Ehrenamtspauschale gem. § 3 Nr. 26a EStG erhalten. Weitere vergütete Tätigkeiten bei oder für Netzwerk Spiel/Kultur können nur die Vorstandsmitglieder ausführen, die bis zum heutigen Tage (12. Juli 2016) bereits Vorstandsmitglied sind.
7.7. Die Haftung des Vorstandes ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8. Geschäftsführer
8.1. Der Vorstand bestellt Geschäftsführer (als besondere Vertreter im Sinn des § 30 BGB) und kann sie abberufen. Deren Aufgabenkreis und der Umfang ihrer Vertretungsmacht werden bei der Bestellung festgelegt.

9. Gemeinnützigkeit
9.1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
9.2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
9.3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

10. Auflösung des Vereins
10.1. Die Auflösung des Vereins erfolgt auf Beschluss von 90% aller Mitglieder.
10.2. Kommt ein solcher Beschluss bei der einberufenen Mitgliederversammlung nicht zustande, so genügen auf der nächsten Mitgliederversammlung 90% der anwesenden Mitglieder.
10.3. Voraussetzung für die Auflösung ist, dass in der schriftlichen Einladung zur Mitgliederversammlung ausdrücklich darauf verwiesen wurde.
10.4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Jugendhilfe. Die Körperschaft wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit bestimmt.

Berlin, 12. Juli 2016

Mitgliedschaften

Netzwerk Spiel/Kultur Prenzlauer Berg e.V. ist Mitglied in folgenden Vereinen / Organisationen:

Gesellschafter

Netzwerk Spiel/Kultur Prenzlauer Berg e.V. ist Mitgesellschafter der MACHmit! Museum für Kinder gGmbH (Gesellschafteranteil von 41 %)



Vom Spielwagen zu Spiel/Kultur

Das Konzept für ein Netzwerk von Spiel- und Lebensorten für Kinder und Jugendliche stammt bereits aus der Zeit vor der deutschen Wiedervereinigung, als mehrere der Gründer des heutigen Vereins Netzwerk Spiel/Kultur Prenzlauer Berg e.V.  mit der Gruppe Spielwagen Berlin, seit 1979, mit Spielaktionen und Bauspielfesten im Stadtgebiet aktiv waren.  Die Aktionen fanden auf Straßen, Plätzen, Schulhöfen Berlins und zum Ende der achtziger Jahre oft am Kollwitzplatz statt. Sie waren Höhepunkte für Kinder und erwachsene Mitspieler.

Anliegen von Spielwagen Berlin war eine Spiellandschaft Stadt. Die Spielwagner „reservierten“ die Straße, den Platz, den Schulhof, kündigten sich mit Plakaten an, kamen mit einem Möbelwagen voller vielfältiger Materialien und spielten einen Nachmittag, ein Wochenende oder ein paar Ferientage lang Scheesenrennen, Stadtspielfest, Zirkus und Theater. Mit ihren Spielaktionen luden sie ein, die Stadt als Spielraum, Eltern als Spielpartner oder aber auch alte Kinderwagen als Spielzeug (Scheesen) wieder zu entdecken und der Kreativität und Improvisationslust freien Lauf zu lassen. 

Der Verein Netzwerk Spiel/Kultur Prenzlauer Berg e. V. gründete sich 1990. Er ist seit 1993 vom Finanzamt für Körperschaften Berlin I als gemeinnützig anerkannt. 1993 wurde er Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Seit 15. September 1995 ist der Verein öffentlich anerkannter Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des §75 (2) SGB VIII (KJHG). 

Der Verein baute in den vergangenen Jahren viele Einrichtungen und Projekte in eigener Trägerschaft auf und leistete bei weiteren Projekten Aufbauhilfe und Entwicklungsunterstützung. 

Netzwerk Spiel/Kultur Prenzlauer Berg e. V. hat sich, wie der Name erkennen lässt, die Vernetzung von Kultur-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche auf die Fahnen geschrieben, um gemeinsam wirkungsvoll zur Verbesserung der Spiel- und Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen beizutragen.


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